slide 1

Willkommen in "LAPIC UVZ" Unabhängiger Verband der Zivilinvaliden

slide 2

Initiativen für behinderte Menschen

dem Ziel, die soziale Integration und insbesondere die Teilnahme an Pflege Aufenthalte.

slide 4

Die wichtigsten Maßnahmen zu Gunsten der Zivilinvaliden

Veröffentlicht in uncategorised

1) Arbeitsvermittlung
Alle von der Landesärztekommission gesetzlich anerkannten Invaliden haben Anrecht auf die verpflichtende Arbeitsvermittlung, insofern sie nicht das Alter von 55 Jahren überschritten haben und nicht als gänzlich arbeitsunfähig erklärt wurden. Invaliden, die um eine Arbeitsstelle ansuchen wollen, müssen folgende Unterlagen vorweisen:
a) eine Erklärung des zuständigen Arbeitsvermittlungsamtes, das die bestehende Arbeitslosigkeit erklärt.
b) eine Erklärung des Amtsarztes der Gemeinde, die bestätigt, dass der Invalide auf Grund der Beschaffenheit und des Grades seiner Invalidität keine Beeinträchtigung für die Gesundheit und Unversehrtheit seiner Arbeitskollegen, oder für die Sicherheit der Betriebsanlagen darstellt.
c) Original des Befundes des Ärztekollegiums mit einer Invalidität von mindestens 46%.
Diese Dokumente werden dem Arbeitsamt unterbreitet, womit dem Invaliden die Möglichkeit gegeben wird im Sinne des Gesetzes Nr.482 vom 02.04.1968 angestellt zu werden.
Achtung: um bei einem öffentlichen Amt (Staat-Provinz-Gemeinde) eine Anstellung zu finden, benötigt man auf jeden Fall das Zweisprachigkeitszeugnis. Eine solche Anstellung erfolgt entweder durch öffentlichen Wettbewerb oder durch “direkten Ruf”, letzteres gilt jedoch nur für die einfache und mittlere Laufbahn.

2) Pensionen für Teilinvaliden
Darauf haben all jene Anrecht (bis zu 66 Jahre + 7 Monate) bei denen eine Invalidität von über 2/3 (74% bis 99%) festgestellt wurde und deren persönliches Jahreseinkommen nicht € 5.391,88 überschreitet. Diese Rente ist mit einer anderen Invalidenpension, die vom Nisf-Inps ausbezahlt wird, unvereinbar. Der monatliche Betrag beläuft sich zur Zeit auf € 468,31 und wird periodisch neu festgelegt.

3) Pensionen für Vollinvaliden
Alle Invaliden mit einer Invalidität von 100% (bis zu 66 Jahre + 7 Monate) haben Anrecht darauf – vereinbar mit einer Invalidenpension des Nisf-Inps (persönliches Jahreseinkommen max. € 17,920,00 monatliche Betrag der Pension beläuft sich zur Zeit auf € 468,31.

4) Zivilinvalidenrente für Minderjährige
Alle Minderjährigen, mit einer Invalidität von 74% bis 99%, haben Anrecht darauf. Es gelten die Einkommensgrenzen der Eltern (siehe Teilinvaliden). Bei einer Invalidität von 100 % gelten die gleichen Regeln wie bei der Begleitzulage.

5) Begleitzulage
Diese wird auf Grund des Gesetzes Nr.46 vom 21.08.1978 an alle Voll-Zivilinvaliden (100%) ausbezahlt, die eine ständige Hilfe benötigen, oder nicht imstande sind, den einfachen Erfordernissen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe nachzukommen (gilt auch für Minderjährige). Diese Zulage ist vom restlichen Einkommen unabhängig und beläuft sich zur Zeit auf € 527,16 monatlich.

6) Hauspflege
Das Landesgesetz Nr.20 von18.10.1988 sieht die Auszahlung einer täglichen Zuweisung an Personen (Familienangehörige, Zusammenlebende) vor, die eine stark pflegebedürftige Person zu Hause betreuen. Der auf einem eigenen Vordruck abgefasste Antrag muss der zuständigen Sanitätseinheit zusammen mit anderen Unterlagen vorgelegt werden. Falls die Voraussetzungen gegeben sind wird ein Tagespflegegeld ausbezahlt

7) Orthopädische Hilfsmittel - Prothesen
Diese Leistungen werden von den Sanitätseinheiten erbracht und können von allen körperlich behinderten Zivilinvaliden in Anspruch genommen werden, denen ein vertragsgebundener Facharzt den dringlichen Bedarf einer Prothese oder sonstigen orthopädischen Hilfsmittel bestätigt. Auf Grund des ärztlichen Attests bewilligt die Sanitätseinheit dessen Ankauf bei einer der vertragsgebundenen Lieferfirmen, die vom Interessierten selbst gewählt werden kann.

8) Geförderter Wohnbau
Zivilinvaliden, die um eine Wohnung des Wohnbauinstituts ansuchen, bekommen eine höhere Punktezahl ( von 2 bis 5 Punkte) gemäß dem Grad der Invalidität. Es besteht auch die Möglichkeit einer Barriere freien Wohnung. Das entsprechende Gesuch muss an das Wohnbauinstitut gerichtet werden, dasselbe gilt auch bei Wohnungskauf, Bau und Renovierung der eigenen Wohnung.

9) Ticketbefreiung
Anrecht darauf haben alle Zivilinvaliden, die eine Invalidität von 2/3 = 67% haben. Die Ticketbefreiung gilt auch für andere Pathologien (Diabetiker, Herzkranke, Psoriasiker usw.)

10) Thermalkuren
Um das Anrecht auf Thermalkuren geltend zu machen wird eine Verschreibung vom Hausarzt benötigt, die dann direkt in der besuchten Kuranstalt abgegeben werden muss.

11) Rentenalter für Zivilinvaliden
Alle Zivilinvaliden mit mindestens 74% Invalidität haben ein Anrecht auf 2 Monate pro Arbeitsjahr die ihnen zum Rentenalter angerechnet werden.

12) Ermäßigung für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Invaliden mit einer Invalidität von mindestens 74%, welche die Rente von der Provinz beziehen, haben Anrecht freie Beförderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei 100 % Invalidität kann man bei Trenitalia die „Carta Blu“ beantragen um mit einer Begleitperson mit nur einem Zugticket den Zug benutzen kann.

13) Parkmöglichkeiten
Alle gehbehinderten Invaliden können bei ihrer Heimatgemeinde um die Bewilligung und die Ausstellung eines besonderen Parkscheines ansuchen, der ihnen das Parken in den eigens dafür vorgesehenen und eingezeichneten Parkplätzen in allen Städten und Gemeinden ermöglicht (D.P.R. 16.12.1992 Nr.495 und D.P.R. 24.07.96 Nr.503).
Der Invalide muss eine ärztliche Visite bei der Sanitätseinheit machen, bei der festgestellt wird ob die notwendigen Bedingungen für den Erhalt des Invalidenparkscheins gegeben sind.
Ebenso ist für jene Invaliden die Möglichkeit gegeben (örtlich und zeitlich begrenzt) Forststraßen unserer Provinz zu benützen. Die diesbezügliche Bewilligung muss beim zuständigen Forstamt beantragt werden.

14) Erleichterungen – monatliche Beurlaubung
Gemäß dem Gesetz Nr.104 vom 05.02.1992 ist es Eltern, Verwandten oder Vertrauenspersonen Schwerbehinderter möglich, eine bezahlte Freistellung von drei Tagen im Monat zu beantragen. Die Eltern Minderjähriger mit Behinderung haben Anrecht auf eine Freistellung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren, oder stattdessen zwei Stunden täglich freigestellt zu werden. Mit dem Finanzgesetz/2001 ist eine weitere bezahlte Freistellung bis zu 2 Jahren gewährt worden. Ehepaare die einen mit ihnen zusammenlebenden, behinderten Verwandten betreuen oder auch der Behinderte selbst haben das Recht, den ihnen nächstgelegenen Arbeitsplatz zu wählen und nicht versetzt zu werden. Ein schwerbehinderter Arbeiter hat Anrecht, täglich 2 Stunden oder monatlich 3 Tage gegen Bezahlung freigestellt zu werden.

15) Technische Hilfsmittel
Eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer (4%) wird auch beim Kauf von technischen und informativen Hilfsmitteln gewährt, die zur Verbesserung der Selbstständigkeit der Invaliden und deren Eingliederung beitragen.

16) Beihilfe für den Umbau oder Kauf eines Fahrzeuges für Zivilinvaliden
Invaliden, die im Besitz des Führerscheins A, B oder C Spezial sind, können einen Landesbeitrag für den Umbau oder Ankauf eines Fahrzeuges (Auto oder motorisierter Rollstuhl) beantragen. Dieser Beitrag wird im Ausmaß von 40% für den Ankauf und bis zu 100% für den Umbau des Fahrzeuges gewährt.

impressum

Veröffentlicht in uncategorised

L.A.P.I.C.-U.V.Z. ONLUS
Duca d’Aosta-Straße 68 – 39100 Bozen
Tel. 0471/287336
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – www.lapicuvz.it
MwSt. 94004320217
Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Transparenzbestimmungen
Offenlegung gemäß Gesetz 124 vom 4. August 2017

Für die von der Vereinigung im Geschäftsjahr bezogenen Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge und Beihilfen in Geld- oder Sachwerten, die Staats- und De-minimis-Beihilfen darstellen, verweist man auf das Staatliche Verzeichnis der Staatsbeihilfen (RNA).
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge und Beihilfen in Geld- oder Sachwerten, ohne allgemeinen Charakter, die keine Gegenleistung, Vergütung oder Entschädigung darstellen, und die von öffentlichen Körperschaften im Geschäftsjahr bezogen worden sind (Art. 1, Abs. 25, Gesetz 124/2017). Die Ausweisung erfolgt nach dem Zuflussprinzip.
Erhaltene Beiträge von öffentlichen Einrichtungen:
Jahr
Auszahlende Körperschaft
Beschreibung
Betrag in Euro
Streitbeilegung und Gerichtsstand

Für die Verbraucherstreitfälle, die sich aus diesem Vertrag im Zusammenhang mit dem Onlineverkauf zwischen Verkäufer einem Verbraucher/einer Verbraucherin ergeben, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden (Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013). Wir erklären uns zur Teilnahme an der Prozedur zur alternativen Streitbeilegung bei der ADR-Stelle www.onlineschlichter.it Zwölfmalgreiner Str. 2, 39100 Bozen (BZ) bereit.

Urheberrecht
Die gesamten Inhalte der Internet-Seite sind vollständiges Eigentum der Gesellschaft und somit urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Inhalte darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Gesellschaft in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Rechte vorbehalten.
Warnung: Diebstahl urheberrechtlich geschützter Inhalte wird strafrechtlich geahndet!

Datenschutzerklärung

Veröffentlicht in uncategorised

Informationspflicht, gemäß Artt. 13 und 14
DSGVO 679/2016
INTERNET
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher:
L.A.P.I.C.-U.V.Z. ONLUS
Duca d’Aosta-Straße 68 – 39100 Bozen
Tel. 0471/287336
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – www.lapicuvz.it
MwSt. 94004320217
Der Datenschutzbeauftrage/DPO Ra. Dr. Klaus Pernthaler ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Folgende personenbezogene Daten werde verarbeitet:
Anagrafische Daten
 IP-Adresse des anfragenden Rechners,
 Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
 Name und URL der abgerufenen Datei,
 Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
 verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers. Die genannten Daten werden durch uns
zu folgenden Zwecken verarbeitet:
 Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
 Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
 Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
 zu weiteren administrativen Zwecken. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt
aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person
zu ziehen. Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter
den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.
b) Bei Anmeldung für unseren Newsletter Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür,
Ihnen regelmäßig unseren Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend. Die Abmeldung ist
jederzeit möglich, zum Beispiel über einen Link am Ende eines jeden Newsletters. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit
per E-Mail senden.
c) Bei Nutzung geschützten Bereichs Jedes eingetragene Mitglied der Kammer erhält einen Benutzernamen und ein Passwort, das beim ersten Zugriff zu ändern
ist, für den Zugriff auf dem geschützten Bereich. In diesem können die Mitglieder Dienste, Informationen und Formulare, welche die Kammer den Mitgliedern
zur Verfügung stellt, in Anspruch nehmen. Der Zugangsdaten sind gültig, solange der Betroffene Mitglied der Kammer ist und wird nach seinem Ausscheiden
gesperrt. Bei jeder Anmeldung zum geschützten Bereich wird das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs registriert, wie auch die IP-Adresse. Meldet sich der
Betroffene nicht ab, wird seine Sitzung nach 30 Minuten ohne Aktion beendet. Die Informationen zu den Zugriffen werden für eine Dauer von 180 Tagen
aufbewahrt um die normale Funktionsweise der Seite zu gewährleisten. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6
Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
Erfüllung der vertraglichen Pflichten
Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten
Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte:
Eine Datenübermittlung erfolgt nur zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (Art. 6 c. 1 Bst. c) oder einer vertraglichen Verpflichtung (Art. 6 c. 1 Bst. b). Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
4. Betroffenenrechte Sie haben das Recht:
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
Gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungs-zwecke, die Kategorie der personen-bezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
Gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
Gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
Gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Abwicklung des Verhältnis benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
Gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
Gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an uns.

Datenschutz Hinweis

Veröffentlicht in uncategorised

Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679

Im Sinne der Verordnung UE 679/2016 zum Thema des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr erteilt diese Verwaltung, die seit jeher auf die Vertraulichkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten achtet, folgende Informationen.
Dieses Subjekt, die seit jeher auf die Vertraulichkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten achtet, erteilt folgende Informationen.
Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit zur Erfüllung sowohl institutioneller, administrativer und buchhalterischer Funktionen oder zu Zwecken, die eng mit der Ausübung von Rechten und Befugnissen, die den Interessierten und Verwaltern zustehen, verbunden sind, als auch mit nicht institutionellen Funktionen, erhoben und verarbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, soweit sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, bzw. zur Erfüllung eines Vertrages oder Leistung/ Dienstleistung, die dem Verantwortlichen der Verarbeitung übertragen wurde.
Verarbeitung von besonderen Daten und/oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Es kann vorkommen, dass dieses Subjekt bei der Erfüllung spezifischer institutioneller Aufgaben in den Besitz von Daten gelangt, die in der EU-Verordnung Nr. 679/2016 als "besonders" definiert, d.h. diejenigen, aus denen die rassische und ethnische Herkunft abgeleitet werden kann, oder religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen religiöser, philosophischer, politischer oder gewerkschaftlicher Natur, das Sexualleben sowie der Gesundheitsstand und/oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten. Die Verarbeitung dieser Kategorie von Daten zu institutionellen Zwecken bedarf keiner Zustimmung durch die betroffene Person.
Falls dieses Subjekt diese Kategorien von Daten für nicht institutionelle Zwecke verarbeiten sollte, wird von der betroffenen Person eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Die Daten werden in jedem Fall auch unter Einhaltung des Gesetzes 07.06.2000, Nr. 150 “Regelung der Informations- und der Mitteilungstätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen” verarbeitet.
Verarbeitungsmethoden
Die Daten werden mit informatischen Systemen und/oder in händischer Form verarbeitet, jedenfalls mittels geeigneter Verfahren, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit derselben gewährleisten.
Die Mitteilung der Daten
ist fakultativ.
Die fehlende Mitteilung der Daten
hat zur Folge, dass dieses Subjekt daran gehindert wird, den von den betroffenen Personen eingereichten Anträgen zu entsprechen.
Die Daten können mitgeteilt werden
allen Rechtssubjekten (Ämter, Körperschaften und Organe der öffentlichen Verwaltung, Betriebe oder Einrichtungen), welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen, oder diese kennen dürfen, sowie jenen Personen, die Inhaber des Aktenzugriffsrechtes oder des allgemeinen Datenzugangs sind. Im Falle von besonderen personenbezogenen Daten und/oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten erfolgt die Mitteilung an die in der Verordnung für die Verarbeitung von sensiblen und Gerichtsdaten (Maßnahme der Datenschutzbehörde vom 30.05.2005) angegebenen Rechtssubjekte und in den dort angeführten Formen.
Die Daten können
vom Verantwortlichen, von den Auftragsverarbeitern, dem Datenschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Verarbeitung personenbezogener Daten und vom Systemverwalter dieses Subjektes zur Kenntnis genommen werden
Die Daten werden
ausschließlich in dem von den Bestimmungen erlaubten Rahmen verbreitet.
Zeitliche Dauer der Datenverarbeitungen und der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitungen laut vorliegender Information werden zeitlich nur so lange andauern wie unbedingt notwendig, um der Erfüllung der Verpflichtungen nachzukommen, die dem Verantwortlichen durch nationale und/oder staatenübergreifende Gesetze, sowie durch die Gesetze der Länder, in die die Daten gegebenenfalls übermittelt werden, auferlegt worden sind.
Rechte der betroffenen Personen
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Artt. 15 bis 22 der EU-Verordnung den betroffenen Personen besondere Rechte verleihen. Insbesondere können die Betroffenen vom Verantwortlichen in Bezug auf die eigenen personenbezogenen Daten einfordern: das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13, Abs. 2, Buchst. d), das Auskunftsrecht (Art. 15); das Recht auf Berichtigung (Art. 16); das Recht auf Löschung - Recht auf Vergessenwerden (Art. 17); das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18); die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung (Art. 19); die Datenübertragbarkeit (Art. 20); das Widerspruchsrecht (Art. 21) und den Ausschluss automatisierter Entscheidungsprozesse einschließlich Profiling (Art. 22), Art. 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher:
L.A.P.I.C.-U.V.Z. ONLUS
Duca d’Aosta-Straße 68 – 39100 Bozen
Tel. 0471/287336
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – www.lapicuvz.it
MwSt. 94004320217
Der Datenschutzbeauftrage/DPO Ra. Dr. Klaus Pernthaler ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

 

In Falle von Interpretationsproblemen bei den Privacy Policy wird auf die deutsche Fassung verweise.

Vorstand PSO Gruppe

Veröffentlicht in uncategorised

Herr Salvatore Ferruzzi Delegierter der PSORIASIS Gruppe
Frau Michela De Pillo Vorstandsmitglied
Frau Katja Garbin Vorstandsmitglied
Herr Valter Mazzaggio Vorstandsmitglied
Frau Rosa Oberacher Vorstandsmitglied

Kontakt

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte

info@lapicuvz.it

Rundschreiben

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Senden

Öffnungszeiten

Für Informationen rufen:
+39 0471 287336  Cell. 389 8740888

TAGE MORGEN NACHMITTAG
Montag 08.30 - 12.00 Geschlossen
Dienstag 08.30 - 12.00 Geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Geschlossen
Freitag 08.30 - 12.00 Geschlossen