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Willkommen in "LAPIC UVZ" Unabhängiger Verband der Zivilinvaliden

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Initiativen für behinderte Menschen

dem Ziel, die soziale Integration und insbesondere die Teilnahme an Pflege Aufenthalte.

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Neue Einkommensgrenzen für das Anrecht auf die Zivilinvaliden - Zivilblinden - und Taubstummenrenten für das Jahr 2024

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Im Sinne des Art. 8 des L.G. vom 21.08.1978, Nr. 46 werden hiermit die neuen für das Jahr 2024 festgelegten Einkommensgrenzen hinsichtlich des Anrechts auf die Renten, mitgeteilt:
Einkommensgrenze 2023 für Teilinvaliden: € 5.725,48.
Einkommensgrenze 2023 für Vollinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme: € 19.461,12.
Es wird daran erinnert, dass im vergangenen Jahr (2024) persönliche besteuerbare Brutto- Gesamteinkommen IRPEF der Betroffenen als Grundlage für die aktuelle Gewährung bzw. Überprüfung des Anrechts auf die Renten in Anspruch genommen wird. Ab 2023 werden die Renten an Zivilinvaliden bis zum Alter von 67 Jahren ausbezahlt. Ab diesem alter übernimmt dann das Institut für soziale Fürsorge NISF.

MONATLICHE BETRÄGE 2024
VOLLINVALIDEN
Rente € 487,73
Begleitgeld € 531,76
TEILINVALIDEN
Rente € 487,73
Monatl.Zulage für minderj.Teilinv. € 487,73
VOLLBLINDE
Rente € 487,73
Begleitgeld € 978,50
Ergänzungszulage € 136,56
TEILBLINDE
Rente € 487,73
Ergänzungszulage € 97,55
Sonderzulage € 221,20
GEHÖRLOSE
Rente € 487,73
Kommunikationszulage € 263,19

 

 

 

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